Kreuzberger Strafverteidiger beraten Gesetzgeber

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags führte heute, am Mittwoch, 12. Dezember 2012, eine öffentliche Anhörung zu einem Strafrechtsänderungsgesetz durch.

Es ging um die „Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe„. Also um die Norm § 46b StGB, die einen Rabatt auf die zu erwartende Strafe vermittelt, wenn der Straftäter frühzeitig den Ermittlungsbehörde hilft, Straftaten anderer aufzuklären.

Über diese unsägliche Norm habe ich hier im Blog bereits eine Menge Worte verloren. Auf den Beitrag „Belohnter Verrat“ möchte ich besonders hinweisen, da er ein paar griffige Beispiele enthält, deren Probleme wohl auch beim Gesetzgeber angekommen sind.

Nach vielfältiger Kritik an der von der Vorgängerregierung wieder eingeführten Kronzeugenregelung, wird die Straferleichterung nunmehr wieder auf ein rechtsstaatlich vertretbares Maß reduziert.

schrieb die Bundesjustizministerin bereits im März 2012, als sie den aktuell diskutierten Gesetzentwurf (hier Bearbeitungsstand Mai 2012) vorstellte.

Ich freue mich, daß die Kritik, die nicht nur aus den Reihen der Verteidiger, sondern auch von Richtern (und Staatsanwälten?) kam, gehört wurde. Heute wurden zu diesem Thema neun Sachverständige angehört.

Besonders stolz bin ich darauf, daß auch unsere Kanzlei, kompetent vertreten durch Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Tobias Glienke, als Sachverständiger gehört wurde. Rechtsanwalt Glienke hat aus unserer Sicht der Strafverteidiger die wesentlichen Probleme in der Praxis dargestellt; es wurde damit versucht, den Gesetzgeber auf den rechtsstaatlich vertretbaren Weg des fairen Verfahrens zurückzuführen.

Mit Rechtsanwalt Dr. Stefan König sind also gleich zwei Kreuzberger Strafverteidiger als Berater der Bundesregierung unterwegs. ;-)

Dieser Beitrag wurde unter In eigener Sache, Strafrecht, Strafverteidiger veröffentlicht.

10 Antworten auf Kreuzberger Strafverteidiger beraten Gesetzgeber

  1. 1
    born.e says:

    Glückwunsch. Bleibt nur zu hoffen, dass unsere oberste Riege auch versteht worum es geht und es entsprechend umsetzt.

  2. 2
    le D says:

    Glückwunsch an den Kollegen! Das ist ein spannendes Erlebnis, da zu sitzen und die Leute, die man sonst nur aus dem Fernsehen kennt, direkt schelten zu können. >:-)

    Zum letzten Absatz: „… als Berater der Bundesregierung unterwegs.“. So weit würde ich dann aber nicht gehen. Man ist nicht der Berater der Bundesregierung, sondern Sachverständiger im Rechtsausschuss – obwohl ich könnte mir das ja auch auf meine Visitenkarte pinnen „mehrfacher Berater der Bundesregierung in Gesetzesvorhaben“. Aber das wäre bei Lichte betrachtet wohl leider dennoch nicht wahr…

  3. 3
    cepag says:

    Sehr schick!
    Grund für eine stolz geschwellte Brust kurz vor dem Dritten Advent

  4. 4

    […] zu Strafrechtsänderung: Auf dem Blog der Kanzlei Hoenig (Carsten R. Hoenig) ist zu erfahren, dass gestern eine Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zur "Beschränkung […]

  5. 5
    Wasserkopf says:

    Gratuliere herzlich, gibt es das Geld für oder ist das nur für’s Renomme?

    mfg

    Wasserkopf

  6. 6
    Eierkopf says:

    @Wasserkopf

    Worin liegt da der Unterschied?

  7. 7
    Wasserkopf says:

    @Eierkopf:
    Geld hat man auf dem Konto und Renomme nicht.

    Wäre trotzdem ma interessent, ob die für sowas zahlen oder den Fachtliche Rate für umme abgreifen.

  8. 8
    le D says:

    Ich habe für meine beiden Auftritten insgesamt 601,10 € Aufwandsentschädigung bekommen.

  9. 9
    Gratuliere! says:

    Herr Glienke kann das. Herzliche Glückwünsche zu der Möglichkeit sinnvoll und legitim Einfluß zu nehmen.

    Der ganzen Kanzlei ein frohes Fest!

  10. 10

    […] Kollege Hoenig hatte in seinem Blog neulich unter der Überschrift “Kreuzberger Strafverteidiger beraten Gesetzgeber” über die Teilnahme seines Kanzleikollegen Tobias Glienke am 12.12.2012 an der […]